WVH- Easy Holiday
Fahrzeugvermietung und Kfz- Handel, 2722 Weikersdorf, Gartenäcker Strasse 29
Tel: 0699/ 122 182 82, Fax: 02638/ 22182, E-Mail: hackl.alexander@aon.at
Internet: www.wvh-easyholiday.at
AGB- MIETBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden durch die Unterfertigung des Mietvertrages als Vertragsinhalt wirksam vereinbart. Der Mietvertrag wird ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Sie als Mieter, erhalten nach Vertragsabschluß eine gesonderte Ausfertigung, für ihren persönlichen Gebrauch.. Bitte lesen sie diese Mietbedingungen sorgfältig durch.
RESERVIERUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag stellt bis zur Annahme durch den Vermieter ein verbindliches Mietanbot des Kunden (welches per Email, Telefon, persönlich oder schriftlich eingebracht wird) an den Vermieter dar, das im Vertrag bezeichnete Mietobjekt für den angegebenen Mietzeitraum den hier angeführten Bedingungen gegen Bezahlung des Entgeltes zu mieten.
VERTRAGSINHALT
Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles / Wohnwagen / Roller/ Motorrad/ Anhänger/ Kompakt-Schlauchboot-Boot/ und sämtlichen Zubehör, in weiterer Folge, Mietobjekt genannt. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Dem Mieter wird ein technisch einwandfreies und verkehrssicheres Mietobjekt, welches regelmäßig und ordnungsgemäß vom Vermieter gewartet wird, überlassen. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Vermieter vollständig auszufüllende Übernahme- und Rückgabeprotokoll, welches von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben ist. Der Mietvertrag wird mit der Unterzeichnung des Vermieters rechtswirksam abgeschlossen.
MIETPREIS
Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Die angegebenen Preise, berechnen sich pro Nacht für 1 Woche (z.B.: Samstag bis Samstag 8 Tage = 7 Nächte). Eine kürzere Mietdauer (mindest 4 Tage) ist auf Anfrage nur in der Vor- und Nachsaison möglich, es wird bis 7 Tage (6 Nächte) die Kurzzeitmiete pro/ Tag berechnet. Im Mietpreis sind alle Nebenkosten wie: Einweisung - Übergabe - Rücknahme - Servicepauschale, Gas, A-Autobahnvignette und ÖAMTC-Schutzbrief enthalten, Km sind frei.
ZUSATZKOSTEN
Für die Erstellung des Mietvertrages ist 1% der Vertragssumme als gesetzliche Vertragsgebühr zu entrichten. Da diese je nach Mietdauer variiert, ist diese nicht im Mietpreis inkludiert.
REINIGUNGSGEBÜHR
Die Mietobjekte werden außen und innen einwandfrei gereinigt übergeben, der Treibstofftank ist voll. WC und Abwassertank sind leer. Erhalten wir die Mietobjekte von ihnen wieder so zurück, fallen keine Kosten an. Bei nicht oder nur teilweiser durchgeführter Reinigung gelten folgende Reinigungskosten: Grobreinigung = innen besenrein, Nassraum gereinigt € 35,00.-, Feinreinigung = + Fenster geputzt, Matratzen ausgeklopft, Dusche und WC desinfiziert, alles gesaugt und feucht gewischt € 45,00.-, WC-Entleerung € 80,00.-, Abwassertankentleerung € 20,00.-, Aussenreinigung € 60,00.-. Die gesamte Reinigungsgebühr beträgt € 240,00.-
KAUTION
Die Kaution und Reinigungsgebühr ist bei der Übernahme der Mietobjekte in bar zu hinterlegen (keine Kredit- oder Bankomatkarte). Die hinterlegte Kaution dient teilweise zu Absicherung für eventuelle Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne vorherige Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes, wird die Kaution per Banküberweisung rückerstattet nach genauer Durchsicht, spätestens 2 bis 5 Tage nach Rückgabe.
VERSICHERUNG UND NUTZUNG DER MIETOBJEKTE
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mietobjekte nicht Vollkaskoversichert sind, es besteht eine Haftpflichtversicherung. Der Mieter ist für alle verursachten Schäden am Mietobjekt zur Gänze haftbar, ausgenommen sind Schäden durch Fremdverschulden wobei auch in diesem Fall die hinterlegte Kaution bis zum Zeitpunkt der Versicherungsabwicklung einbehalten wird.
Die Mietobjekte dürfen nur vom Mieter selbst oder dessen Familienangehörigen, sowie von Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe der Mietobjekte ist untersagt. Das Mietobjekt darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis gefahren werden. Mindestalter ist 23 Jahre und Führerscheinbesitz der Klasse B, mindestens 2 Jahre. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Mietobjektes, verursachten Schaden uneingeschränkt.
Der Mieter verpflichtet sich, alle bei der Handhabung des gemieteten Objektes einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Zoll- und Polizeibehörden) genau zu beachten und allen behördlichen Anordnungen, in diesem Zusammenhang, Folge zu leisten. Weiters ist mit den Mietobjekten die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen und sonstigen Straftaten untersagt, bei Zuwiderhandlung ist der Mieter uneingeschränkt haftbar.
Bei Verursachung von Schäden, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung. Ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite), sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Zur Schadensfeststellung legt der Vermieter dem Mieter auf Verlangen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der entstandenen Schäden vor. Die Reparatur entstandener Schäden, wird von unseren Partner- Werkstätten durchgeführt und nach deren Arbeitszeit-Sätzen verrechnet, für unseren Zeitaufwand bei Reparaturen werden p/Stunde € 60,00.- berechnet.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen die dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Auslandsfahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Kroatien und Norwegen sind uneingeschränkt gestattet. Reisen in Ost- und/oder außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Bei Missachtung dieser Bestimmungen haftet der Mieter ungeachtet seines Verschuldens für dadurch entstandene Schäden zur Gänze.
Das Mietobjekt ist mit großer Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Dies schließt ebenfalls ein dem Alter der Mietobjekte entsprechenden Fahrstil, d.h. keine Vollgasfahrten oder extreme Bergfahrten auf längere Zeit mitein. Der Motoröl- und Kühlflüssigkeitsstand ist alle 1000 KM zu überprüfen und gegebenenfalls nachzufüllen. Das betreiben der Gas-Anlage während der Fahrt ist verboten, weiters übernimmt der Vermieter keine Haftung für Gasunfälle jeder Art. Das Rauchen in den Mietobjekten ist ausnahmslos verboten.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden, der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen Schadensbericht unter Vorlage einer Skizze, sowie Fotos zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, amtliches Kennzeichen, Zeugen und beide Unterschriften (Mieter/ Gegner) enthalten. Wird dies nicht gemacht, ist der Mieter für Schäden voll haftbar.
REPARATUREN
Reparaturen die während der Mietzeit notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von € 150,00.- selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Die Rechnung ist auszustellen auf: WVH-EASYHOLIDAY, Alexander Hackl. Gartenäcker Strasse 29, 2722 Weikersdorf.
Sollte die Reparaturdauer für Mängel, die der Vermieter zu vertreten hat, nachweislich mehr als 12 Stunden dauern, erhält der Mieter für diese Zeit, das Mietentgelt anteilig rückerstattet. Für den Fall, dass die Fahrt mit dem Mietfahrzeug nicht mehr weiter erfolgen kann, ist der Vermieter zu benachrichtigen. Das Fahrzeug wird über den ÖAMTC rückgeholt, jedoch ohne Personenrückholung. Für die Personenrückholung sind eine eigene Touring-Mitgliedschaft und ein Touring-Schutzbrief vom Mieter erforderlich. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Rückgabe des Mietobjektes festgestellte Mängel dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Unfällen oder sonstigen Schäden am Mietobjekt, können weder der Mieter noch Dritte Entschädigungsansprüche gegen den Vermieter geltend machen.
HAFTUNG DES VERMIETERS
Sollte das Mietobjekt zum vereinbarten Abholtermin, aus welchem Grund auch immer, wie z.B. Havarie, technischer Defekt, oder sonstiges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat nicht verfügbar sein, so steht dem Vermieter das Recht zu, entweder dem Mieter ein Mietobjekt gleicher Beschaffenheit zu dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, oder vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten. Falls der Vermieter vom Mietvertrag zurücktritt, erhält der Mieter die bereits geleistete Vorauszahlung zurückerstattet. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzanforderungen an den Vermieter zu stellen.
MIETBEGINN UND MIETDAUER
Der Mietbeginn ist jeweils Samstag in der Zeit von 16:30 bis 18:30 Uhr, der Rückgabe-Termin ist ebenfalls Samstag in der Zeit von 08:00 bis 10:00 Uhr. Da die Einsätze der Mietobjekte genau geplant sind, ist es unbedingt erforderlich, das die Rückgabe-Termine genauestens eingehalten werden. Sollten sie ihre Reisezeit während der Anmietung verlängern wollen, nehmen sie mindestens 3 Tage vor dem Rückgabe-Termin mit uns Kontakt auf. Wir werden die Verfügbarkeit prüfen und sie per sms oder E-Mail informieren. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Überschreitung, zusätzlich zum Tages-Mietpreis eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des täglichen Mietpreises. Unberührt hievon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz. Der Abhol- und Rückgabeort, ist der Firmensitz vom Vermieter.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Mietvertragsabschluß ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten (innerhalb von 10 Tagen). Bei Abholung des Mietobjektes ist spätestens die Restsumme, sowie die Kaution und Reinigungsgebühr in bar zu bezahlen (keine Kredit- oder Bankomatkarte). Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne vorherige Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes, wird die Kaution rückerstattet (nach genauer Durchsicht, spätestens 2 bis 5 Tage nach Rückgabe) per Banküberweisung.
STORNOGEBÜHR
Storniert der Mieter bis 28 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin, so steht dem Vermieter das Recht zu 20%, 21 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin 50%, 14 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin 80%, 8 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin 100% der vereinbarten Gesamtsumme zu verrechnen. Alle Preise inkl. 20% Mehrwertsteuer.
NEBENABREDEN, GERICHTSSTAND UND ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag, wird der Gerichtsstand Wr. Neustadt vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags aus welchen Gründen auch immer unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarungen gilt jene Bestimmung als vereinbart, welche dem Vertragszweck am ehesten entspricht. Der Mieter erklärt, dass die von ihm gemachten Angaben zu seiner Person der Wahrheit entsprechen, er die Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Stand: 2012